Epilepsie

Liebe Patienten,

am 15.11.2024 und am 06.12.2024 bleibt
die Praxis wegen Weiterbildungsmaßnahmen geschlossen.

Urlaub zum Jahreswechsel:
23.12.2024 bis 05.01.2025
in dieser Zeit ist die Praxis geschlossen.

Ihr Praxisteam

 

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Epilepsie

Epilepsie ist eine Erkrankung des Gehirnes, welche auf einer Fehlregulation elektrischer Impulse beruht und je nach Lokalisation der fehlgeleiteten „Regulation“ eine Vielfalt von Symptomen hergerufen kann.
Mehr als 10% der Menschen in Deutschland erleiden einmal in ihrem Leben einen epileptischen Anfall, ohne dass die Diagnose einer Epilepsie gestellt wird. Es handelt sich hier zum Beispiel um einen Anfall durch Fieber oder aufgrund einer Unterzuckerung.

Ursache

Sollte die Diagnose einer Epilepsie gestellt werden, sind die Ursachen vielfältig:

  • angeborene strukturelle Fehlbildungen des Gehirnes
  • Stoffwechseldefekte
  • Störungen von Ionenkanälen
  • erworbene Defekte z.B. nach einer Hirnentzündung (v.a. zerebrale Herpesinfektion), als Traumafolge, bei Hirntumoren oder gefäß-bedingten Läsionen

Symptome

  • Befindet sich die Störung im Bereich des Sprachzentrums, manifestiert sich der epileptische Anfall als Sprachstörung.
  • Liegt er hingegen in dem Bereich, welcher die Motorik des rechten Armes steuert, hat der Patient sensible und/oder motorische Einschränkungen im rechten Arm.
  • Breitet sich der „elektrische Ausnahmezustand“ über beide Gehirnhälften aus, führt dies zu einem großen epileptischen Anfall mit Sturz und „Zuckungen“ an Armen und Beinen und anschließendem Zustand eines tiefen Schlafes.

Diagnose einer Epilepsie

Um die Diagnose einer Epilepsie zu stellen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein und können durch Anamnese, körperliche Untersuchung, Bildgebung, EEG und ggf. weiterführende Untersuchungen identifiziert werden.

EEG-Untersuchungen sind in unserer Praxis möglich.

Zeitlich begrenztes Fahrverbot

Die Diagnose einer Epilepsie oder das Auftreten eines epileptischen Anfalles ziehen ein zeitlich begrenztes Fahrverbot nach sich. Die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) befasst sich mit Krankheiten, welche die Fahreignung beeinträchtigen und zum Fahrverbot führen können (Epilepsie Punkt 6.6).

An dieser Stelle sei erwähnt, dass ein ärztliches Fahrverbot zwar rechtlich nicht bindend ist, aber wenn es nach dokumentiertem Fahrverbot im Rahmen eines epileptischen Anfalles zu einem Unfall kommt, erlischt der Versicherungsschutz und es kommt meist zu einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Auf die Folgen eines möglichen Personenschadens sei hier aufmerksam gemacht.